Wir sind auf die Versorgung von Intensivpflegepatienten spezialisiert und versorgen diese bis zu 24 Stunden täglich in ihrem Zuhause.
Intensivpflegebedürftige, technologieabhängige Pflegebedürftige, Tracheostoma- und Beatmungspatienten haben das Wahlrecht und können sich somit für die Pflege zu Hause entscheiden.
Die Heimbeatmung und häusliche Intensivpflege ermöglicht ein Leben in gewohntem Umfeld und Begleitung im täglichen Leben.
Der Anspruch auf diese Form der häuslichen Krankenpflege und die Kostenfrage sind in § 37 SGB V geregelt. Je nach ärtzlicher Verordnung trägt die Krankenkasse die Kosten.
Jegliche Fragen beantworten wir gerne, unverbindlich und kostenlos!
|
|
|