Beatmungs-/ Tracheostoma-/ Intensivpflege

Intensivpflegebedürftigen, technologieabhängigen Pflegebedürftigen, Tracheostoma- und Beatmungspatienten bleibt nicht nur die stationäre Pflege.

 

Unter anderem ermöglicht die Heimbeatmung und häusliche Intensivpflege ein Leben in gewohntem Umfeld und Begleitung im täglichen Leben.

 

Der Anspruch und die Kostenfrage sind in § 37 SGB V geregelt.