AVIJA stellt sich vor

Wir sind zugelassener Pflegedienst und haben Versorgungsverträge

mit den gesetzlichen Kranken-, bzw. Pflegekassen abgeschlossen!

 

Das heißt, wir dürfen unsere Leistungen erbringen und diese auch mit den Kostenträgern abrechnen und zwar:

 

- die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (Behandlungspflege)

   nach § 132a Abs. 2 SGB V

- die Versorgung mit Haushaltshilfe nach § 132 SGB V

- die Versorgung mit Pflegesachleistungen (Grundpflege) nach 

  § 72 SGB XI

 

Neben Erfüllung der selbsverständlichen, gesetzlichen Voraussetzungen möchte Avija für seine Klienten mehr sein als ein Pflegedienst!

 

Wir möchten, dass sich unsere Klienten und deren Angehörige durch unsere Anwesenheit wohl und geborgen fühlen.

 

Im Mittelpunkt unserer Betreuung und Pflege steht deshalb der Mensch, seine Würde und seine Individualität.

 

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